
Gerne dürfen Personen, die nicht Vereinsmitglied sind, als Gäste für einen Segelausflug mit geselligem Beisammensein auf das Vereinsgelände mitgebracht werden. Die maximale Anzahl ist jedoch auf 6 Personen (inkl. Kinder) begrenzt, um die Auslastung unserer Kapazitäten – insbesondere am Wochenende – nicht zu überfordern. Das gastgebende Mitglied ist für die Einweisung der Gäste und Beachtung der geltenden Regelungen verantwortlich.
Möchte jemand mehr als 6 Gäste einladen, betrachten wir das als “Privatveranstaltung”, für die gesonderte Regeln gemäß Hüttenordnung gelten.
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