Gäste

Gerne dürfen Personen, die nicht Vereinsmitglied sind, als Gäste von Mitgliedern für einen Segelausflug mit geselligem Beisammensein auf das Vereinsgelände eingeladen werden. Die maximale Anzahl der vereinsfremden Personen ist jedoch auf 6 Personen (inkl. Kinder) pro einladendem Mitglied bzw. Mitgliedsfamilie begrenzt, um die Auslastung unserer Kapazitäten – insbesondere am Wochenende – nicht zu überfordern. Das gastgebende Mitglied ist für die Einweisung der Gäste und Beachtung der geltenden Regelungen verantwortlich.
Möchte jemand mehr als 6 Gäste einladen, betrachten wir das als “Privatveranstaltung”, für die gesonderte Regeln gemäß Hüttenordnung gelten.

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