Parken von KfZ

Kraftfahrzeuge, die nicht zu Übernachtungszwecken genutzt werden, sollten grundsätzlich nur auf dem vorgesehenen Parkplatz unterhalb der Vereinshütte und nicht im Bereich der Takel-, Liege- oder Campingplätze abgestellt werden. Das Befahren des Vereinsgeländes mit dem Kfz ist auf Ausnahmesituationen (Transport von Booten, schwerem Gerät oder Gepäck etc.) zu begrenzen.
Das an der Zufahrt befindliche Absperrseil ist nach dem Passieren stets wieder zu schließen.

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