Angler auf dem Vereinsgelände

Der nördliche Goldkanal – und damit auch der Uferbereich unseres Vereinsgeländes – gehört zu den Pachtgewässern des Anglervereins Karlsruhe.
Dessen Mitglieder sind gemäß den Vereinsrichtlinien in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis längstens 01.00 Uhr nachts berechtigt, unser Gelände und die Steganlagen zur Ausübung der Fischerei zu betreten. Fahrzeuge müssen außerhalb des Vereinsgeländes geparkt werden. Der AVK hat für seine Mitglieder eigens einen Parkplatz im Bereich der Zufahrt zwischen Rheindamm und unserem Vereinsgelände eingerichtet. Das Campieren, Errichten von Unterständen, Grillen u.Ä. ist nicht gestattet. Jeder Angler muss sich auf Verlangen als Mitglied des AVK ausweisen können.

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