Als gemeinnütziger Wassersportverein sind wir bemüht, unsere Mitgliedsbeiträge und Nutzungsentgelte auf einem niedrigen Niveau zu halten, damit die Ausübung des Segelsports möglichst nicht an finanziellen Hürden scheitert. Die Pflege, den Ausbau und die Instandhaltung unserer Vereinseinrichtungen erbringen wir daher weitgehend in Eigenleistung und setzen dabei auf die Fähigkeiten und Tatkraft unserer Mitglieder. Auch wäre die Durchführung unserer Veranstaltungen und Regatten ohne viele “helfenden Hände” nicht möglich.
Für diese Aufgaben nehmen wir grundsätzlich alle aktiven Vereinsmitglieder in die Pflicht, bemühen uns aber um eine faire Aufteilung der Aufgaben bei möglichst hoher Flexibilität der Einsatzmöglichkeiten.
Es wird erwartet, dass sich jedes (!) aktive Mitglied in einer der nachfolgend beschriebenen Formen in jedem (!) Jahr einbringt.
In welcher Form können Clubdienste geleistet werden?
Arbeitsdienste
Unter Arbeitsdienst verstehen wir einen jeweils halbtägigen Arbeitseinsatz an einem Samstag Vormittag im Frühjahr und Herbst. Es wird die Anwesenheit an beiden Terminen erwartet. Die Termine werden zu Jahresbeginn auf unserer Webseite veröffentlicht.
Beim Arbeitsdienst werden Pflege-, Erhaltungs- und Baumaßnahmen im Gelände und an den Baulichkeiten ausgeführt.
Regattadienste
Der Regattadienst sieht einen ganztätgigen Helferdienst bei einer der Vereinsregatten oder sonstigen Veranstaltungen vor. Der Dienstplan ist im internen Mitgliederbereich einsehbar. Ein Meldeaufruf wird zu Saisonbeginn per Mail an alle Mitglieder verschickt.
Sonderaufgaben
Für bestimmte wiederkehrende Sonderaufgaben können in Absprache mit dem Vereinsvorstand auf Dauer ausgelegte feste Zuständigkeiten für einzelne Mitglieder vereinbart werden (z.B. Bootspatenschaften, Mähdienste etc.). Eine Liste der aktuell vergebenen Sonderaufgaben / Patenschaften ist im internen Mitgliederbereich veröffentlicht.
Wer muss Clubdienste leisten?
Die Verpflichtung zur Erbringung von Clubdiensten besteht für jedes ordentliche (aktive) Mitglied, volljährige Jugendmitglieder sowie für sogenannte “Wartelistenmitglieder”, die einen Antrag auf Aufnahme in den Verein gestellt haben. Bei Familien / Paaren reicht es, wenn ein volljähriges Familienmitglied / Partner den Dienst leistet.
Folgende aktive Mitglieder sind von den Clubdiensten befreit:
- Minderjährige Jugendmitglieder
- Mitglieder ab Erreichen des 70. Lebensjahres
- Mitglieder mit ehrenamtlicher Funktionärstätigkeit in Segelsportverbänden oder Klassenvereinigungen
- SKP-Vorstandsmitglieder
Was geschieht, wenn die Clubdienste nicht erbracht werden?
Es ist verständlich und auch völlig in Ordnung, wenn ein Mitglied aus wichtigem Grund einen oder mehrere Clubdienste nicht leisten kann. Hierfür braucht sich niemand zu entschuldigen oder rechtfertigen, egal ob gesundheitliche, familäre, berufliche oder sonstige Ursachen zur Verhinderung führen. Aus Fairnissgründen gegenüber den “arbeitenden” Mitgliedern berechnen wir jedoch pro nicht geleistetem Clubdienst einen finanziellen Ausgleich in Form eines Sonderbeitrages (-> Beitragsordnung). Der Sonderbeitrag wird am Jahresende in Rechnung gestellt und per Lastschrift eingezogen.