Stand 23.02.2018
2.1. Aufnahmegebühr | 200,- € |
2.2. Kaution für Zahlungsverpflichtungen | 100,- € |
2.3. Schlüsselpfand Dies wird bei Ausgabe eines Vereinsschlüssels erhoben und bei Rückgabe erstattet. | 50,- € |
3.1. Landliegeplatz für eine Jolle pro Jahr | 75,- € |
3.2. Landliegeplatz für einen Katamaran pro Jahr | 125,- € |
3.3. Landliegeplatz für einen Katamaran pro Jahr – ermäßigt | 75,- € |
3.4. Wasserliegeplatz (01.03. bis 30.11.) pro Jahr | 300,- € |
3.5. Wasserlieger an Land über Winter (01.11. bis 31.03.) pro Jahr | 50,- € |
3.6. Regalplatz im Kajak- und Surfbrettlager pro Jahr | 20,- € |
3.7. Gastliegeplatz für Nichtmitglieder pro Tag | 5,- € |
4.1. Mahngebühren | 5,- € |
4.2. Nutzungsentgelt für Privatveranstaltung in der Vereinshütte | 25,- € |
4.3. Vereinsstander | 10,- € |
4.4. SKP-Poloshirt (wird zur Zeit nicht angeboten) |
- Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Nutzungsentgelte werden satzungsgemäß von der Mitgliederversammlung beschlossen.
- Laufende Beiträge und Einmalzahlungen werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Im Verwendungszweck ist der Belastungsgrund jeweils genannt. Separate Rechnungen werden nicht versandt (Ausnahme: Sonderbeiträge für nicht geleistete Clubdienste).
- Mitglieder, welche ausnahmsweise nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bezahlen einen um den Verwaltungskostenaufwand in Höhe von 10,- € erhöhten Beitrag.
- Die Belastung der laufenden Jahresbeiträge erfolgt in der Regel Anfang März.
- Bei Neuanträgen auf Aufnahme in die SKP erfolgt die Belastung des laufenden Jahres einige Tage nach Versand der Eingangsbestätigung des Aufnahmeantrages.
- Partner und Kinder müssen als Mitglieder nur dann angemeldet werden, sofern diese eigenständig die Vereinseinrichtungen und das Leistungsangebot des Vereins (Segeltrainings, Regattateilnahmen etc.) in Abspruch nehmen wollen. Für das alleinige gemeinschaftliche Freizeitsegeln reicht in der Regel die Einzelmitgliedschaft eines erwachsenen Elternteils aus.