Mitgliedschaft

Aktuelle Information:
Der Verein hat in seinen Statuten eine Mitgliederobergrenze festgelegt, welche derzeit erreicht ist. Anträge auf Mitgliedschaft können daher erst wieder entgegen genommen werden, wenn durch Vereinsaustritte “Platz” entstanden ist. Interessenten werden gebeten, sich ab dem Jahr 2025 erneut über unsere Webseite zu informieren.

Grundsätzlich ist uns jede(r) aktive Segler(in) als Neumitglied willkommen, der/die die Bereitschaft mitbringt, sich zur Förderung des Vereinszwecks in die Gemeinschaft einzubringen. Aufnahmeanträge können unter Verwendung des Antragsformulars gestellt werden.
Wer die Mitgliedschaft mit der Erwartung auf sofortige Bereitstellung eines Liegeplatzes verbindet, sollte die Verfügbarkeit vorab mit dem Obmann Liegeplätze abklären.

Erläuterungen zur Mitgliedschaft

1. Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder üben den Segelsport als Freizeit- oder Regattasegler aktiv aus. Sie sind zur Nutzung der Vereinseinrichtungen berechtigt und können die Zuteilung eines eigenen Bootsliegeplatzes beantragen. Neben der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erwarten wir  von jedem ordentlichen Mitglied die regelmäßige Erbringung von Arbeitsleistungen oder Übernahme konkreter Aufgaben. Nähere Informationen hierzu können der Regelung zu unseren Clubdiensten entnommen werden.
Lebenspartner und minderjährige Kinder können als Gäste des Vereins zusammen mit dem Mitglied die Vereinseinrichtungen zum Freizeitsegeln nutzen, ohne selbst Mitglied werden zu müssen. Möchten der Partner/das Kind die Vereinseinrichtungen jedoch eigenständig nutzen und / oder aktiv am Regattasport teilnehmen, ist die Aufnahme als Mitglied in den Verein erforderlich. Partner und Kinder genießen dann eine privilegierte Beitragszahlung, sofern sie mit dem Hauptmitglied in häuslicher Gemeinschaft leben. (-> Partner- oder Familienmitgliedsbeitrag -> siehe Beitragsordnung)

2. Jugendliche Mitgliedschaft
Jugendliche Mitglieder erfüllen grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie ordentliche Mitglieder, haben jedoch das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet oder befinden sich noch in Studium oder Ausbildung. Mit Beendigung der Ausbildung / des Studium spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahrs erlischt die Mitgliedschaft, sofern kein Wechsel in die ordentliche Mitgliedschaft beantragt wird.
Jugendliche Mitglieder leisten mit Erreichen der Volljährigkeit die obligatorischen Clubdienste.

3. Fördernde Mitgliedschaft
Fördernde Mitglieder unterstützen den Vereinszweck durch regelmäßige Beitragszahlungen und haben nicht die o.g. Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitglieds.

Für die Mitgliedschaft und weitere Leistungen, wie z.B. die Inanspruchnahme von Liegeplätzen, erhebt die SKP Beiträge, die jährlich per Lastschrift eingezogen werden.

Vor der Aufnahme als Mitglied in die Segelkameradschaft Pforzheim sieht die Satzung eine Wartezeit vor, in der ein Bewerber als sogenanntes “Wartelistenmitglied” geführt wird. Diese Zeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Das “Wartelistenmitglied” kann aber die Vereinseinrichtungen bereits in vollem Umfang nutzen, hat aber auch die Pflicht zur Leistung der Clubdienste und Beiträge. Nach ca. einem Jahr entscheidet der Vorstand über die Aufnahme oder Ablehnung als ordentliches Mitglied.