Die Termine der Frühjahrs- und Herbstarbeitsdienste werden zu Jahresbeginn auf der Webseite unter dem Menüpunkt Termine veröffentlicht. Damit kann sich jedes Mitglied diese Zeitfenster sehr frühzeitg im Jahr reservieren und ggfs. anderweitige Planungen danach ausrichten. Wir erwarten grundsätzlich von jedem aktiven Mitglied (auch Jugendmitglieder ab Erreichen der Volljährigkeit) die Teilnahme an beiden Arbeitsdiensten. Bei Familien / Paaren reicht es, wenn ein volljähriges Familienmitglied den Arbeitsdienst leistet. Kommen zu einem Arbeitsdienst neben dem Hauptmitglied zusätzlich noch weitere Familienangehörige (Partner oder Kinder, die mithelfen können), so braucht in der laufenden Saison kein weiterer Arbeitsdienst geleistet werden. Mitglieder, die das 70. Lebensjahr erreicht haben oder ein Ehrenamt / Sonderaufgabe / Patenschaft in unserem Verein wahrnehmen, haben keine Teilnahmepflicht am Arbeitsdienst, sind aber selbstverständlich dennoch herzlich willkommen.
Im Falle der Verhinderung besteht in Ausnahmefällen (ohne Anspruch) die Möglichkeit, für den versäumten Einsatz in Absprache mit dem Geländewart einen Ersatzdienst nachzuholen oder vorzuziehen. Eine selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise ist dabei erforderlich. Eine Übersicht der als Ersatzdienst angebotenen Arbeiten wird – soweit vorhanden – im Schwarzen Brett veröffentlicht. Es wird ausdrücklich darum gebeten, Ersatzdienste rechtzeitig im Jahr und nicht erst “auf den letzten Drücker” anzugehen. Ersatzdienste für verpasste Frühjahrsarbeitsdienste sind bis spätestens 31.08. zu leisten. Verpasste Herbstarbeitsdienste können nur bis spätestens 30.11. nachgeholt werden und nur, soweit es Witterung und Wasserstand zulassen.
Kann ein Mitglied keinen Arbeitsdienst / Ersatzdienst leisten, wird zum Jahresende ein Sonderbeitrag gemäß der aktuell gültigen Beitragsordnung in Rechnung gestellt. Dieser Sonderbeitrag ist als monetärer Ausgleich für die nicht erbrachte Arbeitsleistung zu verstehen. Daher spielt es keine Rolle, aus welchem Grund der Arbeitsdienst nicht geleistet werden konnte.
Die Arbeitsdienste beginnen um 9.00 Uhr. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten, damit die Zusammenstellung der Arbeitsteams und Zuteilung der Aufgaben ohne Zeitverlust vom Geländewart vorgenommen werden kann. Hierzu werden vorbereitete Aufgabenkarten ausgegeben, die neben der Aufgabenbeschreibung auch zur Feststellung der Anwesenheit verwendet werden. Daher sollte jede(r) Anwesende darauf achten, nach getaner Arbeit die Karte versehen mit Namen (bitte lesbar!!) in die aufgestellte Box einzuwerfen.
Wir empfehlen, zweckmäßige Arbeitskleidung und je nach Aufgabe auch Arbeitshandschuhe zu tragen.
Wer die Möglichkeit hat, kann auch gerne eigenes Werkzeug oder Gartengeräte mitbringen.
Während des Arbeitseinsatzes sind die vom Verein gestellten Getränke und sonstige Verpflegung frei. Gegen 13.00 Uhr gibt es herzhafte Hausmannkost, sodass niemand eigenen Proviant mitbringen muss. Wer vegetarische Verpflegung bevorzugt, sollte dies vorab per Email anmelden.
Um den Parkplatz beim Vereinsgelände für Pflegearbeiten frei zu halten, bitten wir möglichst dass Fahrzeug am Rheinufer zu parken.
Muss der Dienst wegen “höherer Gewalt” (z.B. Hochwasser) verschoben werden, wird dies bis spätestens 7:00 Uhr am Morgen des geplanten Termins per Rundmail mitgeteilt. Bei unklarer Lage wird dringend empfohlen, vor dem Aufbruch zum Gelände nochmals den Maileingang zu checken, damit niemand den Weg umsonst fahren muss.
Zuständiger Ansprechpartner: -> Geländewart