Der nördliche Goldkanal – und damit auch der Uferbereich unseres Vereinsgeländes – gehört zu den Pachtgewässern des Anglervereins Karlsruhe.
Dessen Mitglieder sind berechtigt, unser Gelände und die Steganlagen zur Ausübung der Fischerei zu betreten. Fahrzeuge müssen außerhalb des Vereinsgeländes geparkt werden. Der AVK hat für seine Mitglieder eigens einen Parkplatz im Bereich der Zufahrt zwischen Rheindamm und unserem Vereinsgelände eingerichtet. Das Campieren, Errichten von Unterständen, Grillen u.Ä. ist nicht gestattet. Jeder Angler muss sich auf Verlangen als Mitglied des AVK ausweisen können.
Es kann vorkommen, dass Angler einzelne auf dem Gelände befindlichen Mitglieder um Durchfahrtserlaubnis mit ihrem PKW anfragen mit dem Ziel, auf das nördlich befindliche Abraumgelände zu gelangen.
Es wird ausdrücklich darum gebeten, keinerlei Durchfahrten zu gestatten sondern auf den vorhandenen Parkplatz des AVK zu verweisen. Die Erfahrung zeigt leider: Einmal erlaubt heißt dann immer erlaubt und zieht viele Nachahmer nach sich.