Angler auf dem Vereinsgelände

Der nördliche Goldkanal – und damit auch der Uferbereich unseres Vereinsgeländes – gehört zu den Pachtgewässern des Anglervereins Karlsruhe.
Dessen Mitglieder sind berechtigt, unser Gelände und die Steganlagen zur Ausübung der Fischerei zu Fuß (!) zu betreten. Fahrzeuge müssen außerhalb des Vereinsgeländes geparkt werden. Der AVK hat für seine Mitglieder eigens einen Parkplatz im Bereich der Zufahrt zwischen Rheindamm und unserem Vereinsgelände eingerichtet. Das Campieren, Errichten von Unterständen, Grillen u.Ä. ist nicht gestattet. Jeder Angler muss sich auf Verlangen als Mitglied des AVK ausweisen können.
Es ist leider schon gelegentlich vorgekommen, dass einzelne Angler trotz des vorhandenen AVK-Parkplatzes mit ihrem PKW auf unser Gelände einfahren wollen. Sollte ein solches Verhalten beobachtet werden, sollte der Übeltäter unverzüglich zum Entfernen des PKW von dem Gelände aufgefordert werden. Wir wollen den Kfz-Verkehr auf dem Gelände so gering wie möglich halten. Die Erfahrung zeigt leider, dass das (auch nur einmalige) Tolerieren oder Gestatten der PKW-Einfahrt sofort etliche Nachahmer nach sich zieht und nach kurzer Zeit als “Gewohnheitsrecht” reklamiert wird.

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