Auslagenerstattung

Mitglieder, die im Auftrag des Vereins Einkäufe getätigt bzw. einen sonstigen Anspruch auf Kostenersatz haben, bekommen selbstverständlich ihre Auslagen erstattet. Um den Vorgang ordnungsgemäß abwickeln zu können, bitten wir um Einreichung eines entsprechend ausgefüllten Erstattungsantrages nebst des / der dazugehörenden Belege(s). Bitte achtet unbedingt auf einen sauberen und gut lesbaren Scan des Belegmaterials.

-> Erstattungsantrag (PDF)
-> Erstattungsantrag (Word-Dokument)

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