Hochwasser

Pegel Maxau
App “Meine Pegel”

Die mitunter starkt und auch relativ schnell schwankenden Pegelstände des Rheins stellen für den Aufenthalt auf dem Vereinsgelände eine latente Gefahr dar, derer sich alle Mitglieder stets gegenwärtig sein sollten. Da Teile des Vereinsgeländes auf einem höheren Niveau liegen als der Zufahrtsweg entlang des Rheines, kann es bei steigendem Pegel zu der Situation kommen, dass das Gelände noch trocken liegt, während Teile des Zufahrtsweges bereits so hoch überschwemmt sind, dass ein gefahrloses Passieren zu Fuß oder mit dem Auto nicht mehr möglich ist. Einen groben Anhaltspunkt, wann der kritische Wert erreicht ist, bietet der auf dem 1. Dalben aufgemalte SKP-Pegel.
Zusätzlich sollte immer auch der Pegel Maxau auf der Webseite der Hochwasserzentrale Baden-Württemberg im Auge behalten und insbesondere die Vorhersagekurve beachtet werden. Die Vorhersagekurve ist auch auf der Startseite unserer Webseite dargestellt.

Ab einem Wasserstand vom 6,50 m (Pegel Maxau) sollte das Gelände umgehend verlassen oder nicht mehr angefahren werden.
Wir raten dringend von “Mutproben” jeglicher Art ab … sei es zu Fuß oder mit dem Auto. Die Strömungen sind hochgefährlich und werden von unerfahrenen Menschen meist unterschätzt.

Nutzern von Smartphones empfehlen wir die von den Hochwasserzentralen bereitgestellte App “Meine Pegel zur Installation. Diese kann für alle gängigen Betriebssysteme kostenfrei in den jeweiligen Stores heruntergeladen werden. Neben den aktuellen Pegelständen und Vorhersagen lassen sich Push-Mitteilungen konfigurieren, die bei Überschreitung individueller Marken automatisch generiert werden.

Folgende Befahrungsregeln gelten bei Hochwasserlage am Rhein:

Maßgeblich für den Goldkanal ist der Pegel Maxau mit folgenden Hochwassermarken:

Hochwassermarke I: 6,20 m
Hochwassermarke II: 7,50 m

Ab der Hochwassermarke II ist das Befahren des Rheins und der damit verbundenen Wasserflächen verboten.
Ab der Hochwassermarke I ist für alle Fahrzeuge (mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge, die mit Muskelkraft betrieben werden)
Binnenfunk vorgeschrieben. Für “Schnelle Schiffe” gilt bereits ab Marke I ein Fahrverbot.