Die mitunter starkt und auch relativ schnell schwankenden Pegelstände des Rheins stellen für den Aufenthalt auf dem Vereinsgelände eine latente Gefahr dar, derer sich alle Mitglieder stets gegenwärtig sein sollten. Da das Vereinsgeländes auf einem deutlich höheren Niveau liegt als einzelne Abschnitte des Zufahrtsweges entlang des Rheins, kann man bei steigendem Pegel mehr oder weniger unbemerkt in eine tückische Falle geraten. Während das Gelände noch trocken liegt, können Teile des Zufahrtsweges bereits so hoch überschwemmt sein, dass ein gefahrloses Passieren zu Fuß oder mit dem Auto nicht mehr möglich ist. Wer nicht rechtzeitig den Rückweg angetreten hat, hat dann ganz schlechte Karten.
Einen groben Anhaltspunkt, wann der kritische Wert erreicht ist, bietet der auf dem 1. Dalben aufgemalte SKP-Pegel.
Zusätzlich sollte immer auch der Pegel Maxau auf der Webseite der Hochwasserzentrale Baden-Württemberg im Auge behalten und insbesondere die Vorhersagekurve beachtet werden. Die Vorhersagekurve ist auch auf der Startseite unserer Webseite dargestellt.
Ab einem Wasserstand vom 6,50 m (Pegel Maxau) sollte das Gelände umgehend verlassen oder nicht mehr angefahren werden.
Wir raten dringend von “Mutproben” jeglicher Art ab … sei es zu Fuß oder mit dem Auto. Die Strömungen sind hochgefährlich und werden von unerfahrenen Menschen meist unterschätzt.
Nutzern von Smartphones empfehlen wir die von den Hochwasserzentralen bereitgestellte App “Meine Pegel“ zur Installation. Diese kann für alle gängigen Betriebssysteme kostenfrei in den jeweiligen Stores heruntergeladen werden. Neben den aktuellen Pegelständen und Vorhersagen lassen sich Push-Mitteilungen konfigurieren, die bei Überschreitung individueller Marken automatisch generiert werden.
Folgende Befahrungsregeln gelten bei Hochwasserlage am Rhein:
Maßgeblich für den Goldkanal ist der Pegel Maxau mit folgenden Hochwassermarken:
Hochwassermarke I: 6,20 m
Hochwassermarke II: 7,50 m
Ab der Hochwassermarke II ist das Befahren des Rheins und der damit verbundenen Wasserflächen verboten. Ab der Hochwassermarke I ist für alle Fahrzeuge (mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge, die mit Muskelkraft betrieben werden) Binnenfunk vorgeschrieben. Für “Schnelle Schiffe” gilt bereits ab Marke I ein Fahrverbot.
Einige Fotos – aufgenommen bei Pegelständen um 8,60 m im Juli 2021 – veranschaulichen recht gut die dann herrrschende Situation vor Ort. Hier wird auch deutlich, warum Boote auf den Landliegeplätzen sowie Kanus, Surfbretter, SUP’s etc. immer nur gesichert gelagert werden sollten.




… und hier noch ein Luftbild von Stefan Möklin aufgenommen im Juni 2024 bei Pegelstand um 8,20 m.

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