Um eine Überlastung der vorhandenen Kapazitäten zu vermeiden, wurde in der Mitgliederversammlung vom 23.03.2022 eine Obergrenze (= dzt. 125 ordentliche “Hauptmitglieder”) festgelegt, ab deren Erreichen keine neuen Mitglieder mehr in den Verein aufgenommen bzw. keine Mitgliedsanträge mehr angenommen werden. Der Aufnahmestopp gilt jeweils solange, bis durch Ausscheiden bestehender Mitglieder wieder freie Kapazitäten entstanden sind. Eine Warteliste o.Ä. wird nicht geführt. Entsprechende Informationen werden im öffentlichen Bereich der Webseite bekannt gegeben.
Ausnahmen:
- Anträge auf Förder- oder Jugendmitgliedschaft
- Anträge auf Aufnahme von Partnern oder (erwachsenen) Kindern bestehender Mitglieder aufgenommen.