Beitragsordnung der Segelkameradschaft Pforzheim e.V.

Stand 23.02.2018

Einzelmitgliedsbeitrag145,- €
Partnermitgliedsbeitrag
Gesamtbeitrag für zwei in häuslicher Gemeinschaft lebende ordentliche Mitglieder oder einem ordentlichen Mitglied zusammen mit einem jugendlichen Mitglied.
165,- €
Familienmitgliedsbeitrag
Gesamtbeitrag für eine in häuslicher Gemeinschaft lebende Familie (ab 3 Mitglieder).
Volljährige Kinder scheiden mit Abschluss von Ausbildung oder Studium – spätestens jedoch mit Erreichen des 27. Lebensjahres – aus der privilegierten Beitragszahlung aus. Ihre Mitgliedschaft erlischt automatisch, sofern kein Wechsel in eine eigene ordentliche Mitgliedschaft beantragt wird.
175,- €
Jugendmitgliedsbeitrag
Die Jugendliche Mitgliedschaft ist bis zum Abschluss von Ausbildung oder Studium möglich.
Danach – spätestens jedoch mit Erreichen des 27. Lebensjahres – muss eine Wechsel in die Ordentliche Mitgliedschaft beantragt werden.
50,- €
Fördermitgliedsbeitrag
Ein Wechsel von der Ordentlichen Mitgliedschaft in die Fördernde Mitgliedschaft ist nur zum 31.12. eines Jahres mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen möglich.
Ein Wechsel von der Fördernden Mitgliedschaft in die Ordentliche Mitgliedschaft ist jederzeit möglich.
50,- €
Bei Neuanträgen zur Aufnahme in die SKP, die nach dem 31.07. gestellt werden, wird für das laufende Jahr nur der halbe Mitgliedsbeitrag erhoben.
Sonderbeitrag pro nicht geleistetem Arbeitsdienst50,- €
Sonderbeitrag pro nicht geleistetem Regattahelferdienst 100,-€
2.1. Aufnahmegebühr
  • Die Aufnahmegebühr wird fällig, sobald über die endgültige Aufnahme nach Ablauf der Wartefrist von ca. 1 Jahr durch den Vorstand entschieden ist. Hierüber erhält das Mitglied eine separate Mitteilung.
  • Bei Eintritt in eine Jugendliche Mitgliedschaft wird die Aufnahmegebühr zurückgestellt bis ein Wechsel in die Ordentliche Mitgliedschaft erfolgt.
  • Ehemalige Mitglieder, die aus der SKP ausgetreten sind, sind bei Wiedereintritt in den Verein erneut zur Zahlung der Aufnahmegebühr verpflichtet.
  • Bei erwachsenen Kinder von Mitgliedern, die ohne Unterbrechung von der Familienmitgliedschaft in eine eigene ordentliche Mitgliedschaft wechseln, wird auf die Berechnung einer Aufnahmegebühr verzichtet.
  • 200,- €
    2.2. Kaution für Zahlungsverpflichtungen
  • Diese wird bei Ausscheiden aus dem Verein bzw. beim Wechsel in die Fördernde Mitgliedschaft an das Mitglied zurückbezahlt oder mit offenen Forderungen verrechnet.
  • Es erfolgt keine Verzinsung.
  • 100,- €
    2.3. Schlüsselpfand
    Dies wird bei Ausgabe eines Vereinsschlüssels erhoben und bei Rückgabe erstattet.
    50,- €
    3.1. Landliegeplatz für eine Jolle pro Jahr75,- €
    3.2. Landliegeplatz für einen Katamaran pro Jahr125,- €
    3.3. Landliegeplatz für einen Katamaran pro Jahr – ermäßigt75,- €
    3.4. Wasserliegeplatz (01.03. bis 30.11.) pro Jahr300,- €
    3.5. Wasserlieger an Land über Winter (01.11. bis 31.03.) pro Jahr50,- €
    3.6. Regalplatz im Kajak- und Surfbrettlager pro Jahr 20,- €
    3.7. Gastliegeplatz für Nichtmitglieder pro Tag 5,- €
    4.1. Mahngebühren5,- €
    4.2. Nutzungsentgelt für Privatveranstaltung in der Vereinshütte 25,- €
    4.3. Vereinsstander10,- €
    4.4. SKP-Poloshirt (wird zur Zeit nicht angeboten)

    • Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Nutzungsentgelte werden satzungsgemäß von der Mitgliederversammlung beschlossen.
    • Laufende Beiträge und Einmalzahlungen werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Im Verwendungszweck ist der Belastungsgrund jeweils genannt. Separate Rechnungen werden nicht versandt (Ausnahme: Sonderbeiträge für nicht geleistete Clubdienste).
    • Mitglieder, welche ausnahmsweise nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bezahlen einen um den Verwaltungskostenaufwand in Höhe von 10,- € erhöhten Beitrag.
    • Die Belastung der laufenden Jahresbeiträge erfolgt in der Regel Anfang März.
    • Bei Neuanträgen auf Aufnahme in die SKP erfolgt die Belastung des laufenden Jahres einige Tage nach Versand der Eingangsbestätigung des Aufnahmeantrages.
    • Partner und Kinder müssen als Mitglieder nur dann angemeldet werden, sofern diese eigenständig die Vereinseinrichtungen und das Leistungsangebot des Vereins (Segeltrainings, Regattateilnahmen etc.) in Abspruch nehmen wollen. Für das alleinige gemeinschaftliche Freizeitsegeln reicht in der Regel die Einzelmitgliedschaft eines erwachsenen Elternteils aus.