Schlüsselverwaltung

Jedes ordentliche Mitglied erhält auf Wunsch gegen Empfangsbestätigung einen “Mitgliederschlüssel”, der den eigenständigen Zugang zu folgenden Bereichen ermöglicht:

Die Verwaltung und Ausgabe der Schlüssel obliegt der 2. Vorsitzenden. Pro ausgegebenen Schlüssel ist ein Pfand gemäß Beitragsordnung zu hinterlegen, das bei Rückgabe wieder erstattet wird. Jeder Schlüsselempfänger ist verpflichtet, den Schlüssel sorgsam zu verwahren, da der Schlüssel Teil einer Schließanlage auf dem Vereinsgelände ist. Eine Weitergabe an Dritte oder die Anfertigung von Kopien ist strikt untersagt.

Ein eventueller Verlust des Schlüssels ist der 2. Vorsitzenden unverzüglich anzuzeigen.

Empfangsbestätigung Vereinsschlüssel (.pdf)

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